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Stromerzeugung auf dem eigenen Dach
Photovoltaikanlagen richtig versichern
Photovoltaikanlagen boomen. Insgesamt schätzt der Bundesverband Solarstrom, BSW, dass über fünf Millionen Privathaushalte die Solarenergie vom eigenen Hausdach für die Strom- und Warmwasserversorgung nutzen.
Der Solarstrom in Deutschland liegt mittlerweile bei über 70 Gigawatt, damit haben wir in Deutschland EU-weit den höchsten Anteil an der Stromerzeugungskapazität mithilfe der Sonne. Es folgen Italien und Spanien, allerdings momentan noch mit größerem Abstand zur Bundesrepublik.
Photovoltaikanlagen sind kostenintensive Hochtechnologieprodukte und werden deshalb oftmals über einen längeren Zeitraum finanziert. Eine solche Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses kann leicht so viel wie ein gehobener Mittelklassewagen kosten. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Photovoltaikanlage als spezielle Anlage nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung als Gebäudebestandteil eingeschlossen ist. Die Mitversicherung muss dem Versicherer daher explizit angezeigt werden.
Die Leistung, die Anschaffungskosten und das Alter der Anlage spielen bei der Angebotserstellung eine Rolle. Wie alle elektrischen Anlagen erhöhen Photovoltaikanlagen das Brandrisiko, wenn Fehler bei der Verkabelung oder nicht sachgemäßer Verbindung der Stecker unterlaufen.
Bei Mitversicherung der Anlage innerhalb der Wohngebäudeversicherung gilt der gleiche Umfang der mitversicherten Gefahren, wie für das Gebäude, also Feuer, Sturm, Hagel, und gegebenenfalls Elementarschäden. Zusätzlich ist aber bei einer PV-Anlage das Betriebsrisiko einer Solaranlage zu beachten. Daher bieten auch Wohngebäudeversicherer oftmals ein gesondertes Technikmodul oder einen Zusatz-Baustein für die PV Anlage an. Darüber kann der Schutz um die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung ergänzt werden. Damit sind auch innerhalb der Wohngebäudeversicherung Gefahren für die Anlage versichert, die aus Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter herrühren.
Die Photovoltaikversicherung
Alternativ ist der Abschluss einer eigenständigen Photovoltaikversicherung für alle aufgezeigten Risiken der Photovoltaikanlage möglich, eine Art „Vollkaskoversicherung“. Mit Hilfe einer solchen All-Risk-Deckung passgenau für die PV-Anlage wird bei Totalschaden der Neuwert der Photovoltaikanlage ersetzt und sogar eine Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung in das Netz (sogenannter Ertragsausfall) geleistet.
Dieser erweiterte Schutz hilft auch bei Vandalismus, sowie bei Konstruktions-, oder Materialfehlern, Kurzschluss, Überspannung, Blitzschlag, Raub, Explosion, Wasser-, Feuchtigkeits-, Frostschäden und bei Tierbissen. Die eigenständige Photovoltaikversicherung bietet sich auch dann als bessere Lösung für Eigenheimbesitzer an, wenn der Wohngebäudeversicherer einen Einschluss des Photovoltaikschutzes nur bei Umstellung des Versicherungstarifes vornimmt und der Kunde den Tarifwechsel nicht wünscht.
Alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören, wie zum Beispiel der Montagerahmen, der Wechselrichter, die Solarmodule, die Verkabelung, Energiezähler, optional Energiespeichersysteme, und Überspannungs-/Blitzschutzeinrichtungen sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Schadenbeispiele
- Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Photovoltaikanlage. Diese führten zu einer Störung der Anlage über mehrere Tage. Die Erneuerung der Verkabelung und der Nutzungsausfall beliefen sich auf 1.300 €.
- Durch Spannungsschwankungen im Netz kam es zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste getauscht werden. Da es sich um eine sich um eine erst wenige Monate alte Anlage handelte war die Ersatzbeschaffung problemlos möglich. Die Reparaturkosten von 2000 € waren im Rahmen der Photovoltaikversicherung abgedeckt
Ist die Installation der Anlage erst geplant, kann für die Zeit der Bauphase die Montageversicherung helfen. Der beim Aufbau der Anlage verursachte Sachschaden wird so mitversichert.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass keine Gefahren für Dritte von der Einrichtung ausgehen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Komfortable Privathaftpflichtversicherungen umfassen auch diese Gefahren, die von der Anlage auf dem Dach oder der Fassade des Einfamilienhauses ausgehen. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Nachfrage nach der Mitversicherung des Haftungsrisikos für die Photovoltaikanlage bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Wird selbst erzeugter Solarstrom in das Netz des Energieversorgers eingeleitet, entsteht ein eigenes Haftungsrisiko des Betreibers der Photovoltaikanlage. Störfallrisiken, ausgelöst durch die Einspeisung des Stroms in das Netz des Energieversorgers, können über eine spezielle Betreiber-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Kai Göttker
Geschäftsführer